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  STORNO einer Vermietung
  Falls Sie als Mieter die Vermietung stornieren müssen, erhalten Sie von uns eine Storno-Rechnung, die Sie bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung vorlegen können.
Die Errechnung des Storno-Betrages ergibt sich aus den Bedingungen des Mietvertrages.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und auch einer Reisekrankenversicherung! Es gibt in Deutschland Kreditkarten, die die eine oder die andere Versicherung inklusive hat.
  Argumente für eine Reiserücktrittsversicherung:
  Stornokosten können einen beachtlichen Teil des Reisepreises betragen. Das kommt für Nicht-Versicherte teuer. Insbesondere bei der separaten Buchung aufeinander folgender Einzelleistungen (Baustein-Buchung) empfehlen wir den Abschluss des Reise-Rücktrittskosten-Vollschutzes. Nur dann besteht Versicherungsschutz für alle gebuchten Einzelleistungen.

Wichtiger Schutz bei kurzfristigen Buchungen: Stornokosten bis 100 % sind versichert. Dank dem Umbuchungsgebühren-Schutz gibt es jetzt keine Probleme mehr bei Ihren Reiseplanänderungen. Das ist gut für Frühbucher.

Klicken Sie HIER für weitere Infomationen.
 

P.S.: Eine Reiserücktrittsversicherung ist natürlich nicht automatisch in unseren Angebotspreisen enthalten. Sie muss von Ihnen individuell abgeschlossen werden.

Stand: August 2005