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  Genau 90 Tage in den USA / Ein Grenzfall

 

  • Geplanter Urlaubsablauf:
    Ein Deutscher will mit gültigem (roten, maschinenlesbaren) Reisepass im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen „Visa Waiver Program“ (VWP) am 22. Januar 2007 von Deutschland kommend in die USA einreisen und am 22. April 2007 von Miami aus in Richtung Ecuador ausreisen. Dann ist er genau 90 Tage in den Staaten gewesen. Nach drei Wochen, also am 13. Mai 2007 will er von Ecuador kommend zwei Tage in Miami bleiben und am 15. Mai 2007 nach Deutschland ausreisen. Wird er Probleme bei der US-Immigration bekommen?
    Wohlgemerkt, mit einem B1/B2-Visum hätte er keine Probleme. Er will aber die Beschaffungsprozedur und -kosten für das Visum vermeiden.
  • Fachmännischer Rat VOR Antritt der Reise:
    Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die endgültige Entscheidung liegt beim Einwanderungsbeamten. Unter dem 'Visa Waiver Programm' hat man die Möglichkeit (aber nicht das Recht), bis zu 90 Tage an einem Stück in den USA zu bleiben. Der Einwanderungsbeamte am Ort der Einreise entscheidet ob und wie lange jemand in die USA einreisen darf. Ist der Reisende mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er verlangen, den Vorgesetzten zu sprechen. Dessen Entscheidung ist dann endgültig. Aber ACHTUNG, wenn man vor dem Einwanderungsbeamten steht, ist man noch nicht in die USA eingereist und kann somit auch nicht ein US-Gericht anrufen, um diesen Entscheid anzufechten. Mit aller Wahrscheinlichkeit wird der Reisende bei der zweiten Einreise (also von Ecuador kommend) keine Probleme haben, garantieren oder versprechen kann ihm dieses aber niemand. Es ist zu empfehlen, dass der Reisende ausreichende Dokumente mitbringt, die belegen, dass er umgehend von Miami weiterfliegt, in Deutschland eine Immobilie besitzt oder mietet, eine feste 'Bindung' an Deutschland hat, etc. Theoretisch kann es ihm ja schon passieren, dass er bei der ersten Einreise nicht die gewünschten 90 Tage bewilligt bekommt. Die Erfahrung lehrt, dass man sehr höflich zu den Einwanderungsbeamten sein sollte und auf keinen Fall vermeintliche Rechte beanspruchen oder geltend machen sollte (siehe oben, die Rechte hat man nämlich nicht).
    Wohlgemerkt, dieser Rat ist kein anwaltlicher und auch nicht von einem Experten für Einwanderungsrecht. Die oben aufgeführten Kommentare basieren auf Erfahrungen und allgemein zugängliche Informationsquellen. Wenn man ganz sicher gehen will, müsste man wohl einen Einwanderungsanwalt mit einem Gutachten beauftragen...
    SMILE...
  • NACH der Reise:
    ...werden wir an dieser Stelle berichten, welche Erfahrungen der Reisende in Sachen 'Visa Waiver Programm' gesammelt hat.

Stand: Juli 2006